Eine Vorladung, Durchsuchung oder ein Schreiben der Staatsanwaltschaft. Für viele Menschen kommt das plötzlich. Entscheidend ist, ruhig zu bleiben und früh Klarheit zu schaffen. Unsere Anwälte prüfen die Vorwürfe, übernehmen die Kommunikation und arbeiten gezielt auf die Beendigung des Verfahrens hin. In vielen Fällen gelingt das bereits im Ermittlungsverfahren – noch bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

Bundesweite
Strafverteidigung

Ein strafrechtlicher Vorwurf kann überall entstehen – am Wohnort, am Arbeitsplatz oder während einer Reise. Entscheidend ist deshalb nicht der Standort der Kanzlei, sondern die Erfahrung im Strafrecht. Defensio verteidigt Mandant:innen bundesweit vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten.

Unsere Kanzlei arbeitet als eingespieltes Team spezialisierter Strafverteidiger:innen. Mehrere Jurist:innen prüfen die Akten, entwickeln Strategien und bereiten Schriftsätze und Verteidigungslinien gemeinsam vor. Diese Teamstruktur ermöglicht eine besonders präzise Verteidigung – von der ersten Akteneinsicht bis zur Kommunikation mit Staatsanwaltschaft und Gericht. Viele Verfahren lassen sich auf diesem Weg bereits im Ermittlungsverfahren beenden, noch bevor es zu einer öffentlichen Verhandlung kommt.

Auch über digitale Besprechungen, kurzfristige Termine und eine strukturierte Mandatsführung können wir Mandant:innen deutschlandweit schnell Unterstützung bieten.

Wir sind
DEFENSIO

„Der Mensch steht an erster Stelle.
Wir sind konsequent parteiisch für unsere Mandant:innen
und geben 100 % und mehr für deren Verteidigung.
Für einen fair ausgeglichenen Rechtsstaat.“
Christian Albrecht

Wir sind
DEFENSIO

„Der Mensch steht an erster Stelle.
Wir sind konsequent parteiisch für unsere Mandant:innen
und geben 100 % und mehr für deren Verteidigung.
Für einen fair ausgeglichenen Rechtsstaat.“
Christian Albrecht

Strategie

Wie läuft ein Strafverfahren mit Defensio ab?

1
DER ANFANG: ERMITTLUNGSVERFAHREN

Ein Strafverfahren beginnt in der Regel mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft. Auslöser können Anzeigen, Hinweise oder polizeiliche Ermittlungen sein. In dieser Phase wird geprüft, ob ein Anfangsverdacht besteht und welche Beweise vorliegen. Für Beschuldigte ist jetzt besonders wichtig, keine unüberlegten Aussagen zu machen und frühzeitig fachanwaltliche Unterstützung für Strafrecht in Anspruch zu nehmen.

2
AKTENEINSICHT UND PRÜFUNG

Als Strafverteidiger beantragen wir vollständige Akteneinsicht. Erst danach kann beurteilt werden, welche Beweise tatsächlich existieren und welche Vorwürfe erhoben werden. Auf dieser Grundlage entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie. Etwa durch rechtliche Einwendungen, entlastende Beweise oder gezielte Stellungnahmen gegenüber der Staatsanwaltschaft.

3
ENTSCHEIDUNG DER STAATSANWALTSCHAFT

Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft über den weiteren Verlauf. Mögliche Ergebnisse sind die Einstellung des Verfahrens, der Strafbefehl oder eine Anklage vor Gericht. Ein großer Teil der Verfahren endet bereits an dieser Stelle ohne Gerichtsverhandlung mit der Einstellung des Verfahrens.

4
STRAFBEFEHL ODER ANKLAGE

Kommt es zu einem Strafbefehl oder einer Anklage, prüfen wir die Vorwürfe erneut sehr genau. Je nach Situation kann ein Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll sein oder eine gezielte Vorbereitung auf die Hauptverhandlung erfolgen. Unser Ziel bleibt dabei unverändert: belastende Konsequenzen möglichst zu vermeiden oder deutlich zu reduzieren.

5
HAUPTVERHANDLUNG

In der Hauptverhandlung werden Beweise erhoben, Zeug:innen gehört und rechtliche Argumente vorgetragen. Eine sorgfältige Vorbereitung ist hier entscheidend. Wir analysieren Zeugenaussagen, prüfen Gutachten und entwickeln eine klare Verteidigungslinie, die wir vor den Richter:innen konsequent für unsere Mandant:innen vertreten. Für Mandant:innen sind wir in dieser Phase der Fels in der Brandung und absolut parteiisch.

6
URTEIL ODER VERFAHRENSEINSTELLUNG

Ein Strafverfahren kann mit einem Urteil enden – oder auch noch während des Prozesses eingestellt werden. Selbst in späten Verfahrensphasen bestehen oft Möglichkeiten, belastende Konsequenzen zu begrenzen. Die strategische Verteidigung prüft diese Optionen kontinuierlich, sodass Mandant:innen bestmöglich vor Konsequenzen bewahrt werden.

STRAFVERFAHREN STRAFRECHT

Das allgemeine Strafrecht umfasst eine große Bandbreite strafrechtlicher Vorwürfe. Viele Mandant:innen geraten erstmals in ihrem Leben in ein Strafverfahren – oft nach einer Konfliktsituation oder einem einzelnen Vorfall. Beispiele hierfür sind:

  • Diebstahl und besonders schwerer Diebstahl
  • Raub und räuberische Erpressung
  • Körperverletzung und schwere Körperverletzung
  • Betrug und Computerbetrug
  • Sachbeschädigung
  • Nötigung und Bedrohung

 

Wie DEFENSIO mit konsequenter Verteidigung im Strafverfahren hilft:

Wir analysieren frühzeitig die Ermittlungsakte, prüfen die Beweislage und entwickeln eine klare Verteidigungsstrategie. In vielen Fällen lässt sich ein Verfahren bereits im Ermittlungsstadium beenden – ohne öffentliche Hauptverhandlung.

STRAFVERFAHREN SEXUALSTRAFRECHT

Strafverfahren im Sexualstrafrecht gehören zu den sensibelsten und folgenreichsten Strafverfahren. Neben den strafrechtlichen Themen stehen oft auch persönliche, berufliche und soziale Konsequenzen im Raum. Beispiele für Vorwürfe sind:

  • Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung
  • Sexuelle Belästigung
  • Sexueller Missbrauch
  • Exhibitionistische Handlungen
  • Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
  • Vorwürfe im Kontext von Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen

 

Wie DEFENSIO mit spezialisierter Verteidigung im Sexualstrafverfahren hilft:

Das Sexualstrafrecht ist ein zentraler Schwerpunkt unserer Arbeit. Hier sind alle Anwälte und Mitarbeiter:innen unseres Teams absolute Spezialisten. Wir prüfen vertraulich und seriös die Aussagen, Beweise und Ermittlungsabläufe. Besonders sorgfältig wird daraus eine Verteidigungsstrategie für Sexualstraftaten entwickelt, die sowohl juristische als auch persönliche Folgen im Blick behält.

STRAFVERFAHREN GEGEN ÄRZTE

Strafverfahren gegen Ärzt:innen oder medizinisches Personal entstehen aus komplexen Behandlungsverläufen oder Dokumentationsfragen. Neben strafrechtlichen Risiken stehen oft auch berufsrechtliche und wirtschaftliche Folgen im Raum. Beispiele für Anschuldigungen sind:

  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Abrechnungsbetrug
  • Verstöße gegen ärztliche Dokumentationspflichten
  • Vorwürfe im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern
  • Doping- und Arzneimittelverfahren

 

Wie DEFENSIO die Verteidigung bei medizinrechtlichen Vorwürfen aufbaut:

Unsere Fachanwälte analysieren medizinische Sachverhalte gemeinsam mit spezialisierten Fachleuten, prüfen Gutachten kritisch und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die sowohl strafrechtliche als auch berufsrechtliche Risiken berücksichtigt.

STRAFVERFAHREN BETÄUBUNGSMITTEL

Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz reichen von Besitzvorwürfen bis zu umfangreichen Ermittlungen wegen Handels oder Einfuhr. Oft stehen dabei Durchsuchungen, Telefonüberwachungen oder umfangreiche Ermittlungsakten im Raum. Diese gilt es akribisch zu nutzen. Mögliche Vorwürfe sind:

  • Besitz von Betäubungsmitteln
  • Erwerb von Betäubungsmitteln
  • Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
  • Einfuhr von Betäubungsmitteln
  • bewaffneter Handel
  • bandenmäßiger Handel

 

Wie DEFENSIO konsequent Mandant:innen in BtM-Verfahren verteidigt:

Wir prüfen akribisch, denn meistens gibt es viel zu sichten. Durchsuchungen, Sicherstellungen und Ermittlungsmaßnahmen. Ziel ist es, Verfahrensfehler aufzudecken und frühzeitig auf eine Einstellung oder deutliche Strafmilderung hinzuwirken.