Ein strafrechtlicher Vorwurf bringt viele Fragen mit sich. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte folgen zwar klaren Abläufen – für Betroffene wirkt das System jedoch oft unübersichtlich. Entscheidend ist, frühzeitig eine strukturierte Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Wir prüfen die Vorwürfe sorgfältig und setzen uns dafür ein, das Verfahren strukturiert zu steuern und belastende Konsequenzen möglichst zu vermeiden.

Kompetenz im Strafrecht

Fachanwälte für Strafrecht mit Spezialisierung im allg. Strafrecht, Medizinstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Sexualstrafrecht
Viele Jahre Erfahrung in der Verteidigung strafrechtlicher Verfahren bundesweit
Regelmäßige Tätigkeit als Dozenten und Referenten im Strafrecht
Persönliche Betreuung: fachlich und menschlich
Fachautoren juristischer Veröffentlichungen im Strafrecht
Schnelle persönliche Beratung und kurzfristige Termine
Mitglied im Deutschen Anwaltverein e. V. (DAV)
Persönlich nahe Begleitung über das gesamte Verfahren

Für jeden
Fall

Im Strafrecht entscheiden oft Details über den Verlauf eines Verfahrens.
Wir nehmen uns die Zeit, jeden Fall genau zu prüfen und
die passende Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Für jeden
Fall

Im Strafrecht entscheiden oft Details über den Verlauf eines Verfahrens.
Wir nehmen uns die Zeit, jeden Fall genau zu prüfen und
die passende Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Strategie

Der Plan für gute Strafverteidigung

Schnell
Eingreifen

Nach der Kontaktaufnahme handeln wir. Wir übernehmen die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden, beantragen vollständige Akteneinsicht und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

Verfahren
einstellen

Viele Strafverfahren lassen sich bereits im Ermittlungsverfahren beenden. Entscheidend ist, dass wir frühzeitig strategisch eingreifen und die Aktenlage konsequent prüfen können. Je früher wir eingreifen, desto größer sind die Chancen.

Konsequenzen
verhindern

Eine Verurteilung kann Einträge im Bundeszentralregister, im Führungszeugnis oder sogar Geld- und Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Wir stehen fest an der Seite unserer Mandant:innen, um die Freiheit abzusichern und belastende Konsequenzen zu vermeiden.

Alles, was sie wissen müssen

Was tun bei einer Vorladung als Beschuldigter?

Viele Menschen denken, sie müssten einer Vorladung folgen und sofort eine Aussage machen. Als Beschuldigter haben Sie jedoch das Recht zu schweigen. Häufig ist es sinnvoll, zunächst Akteneinsicht zu beantragen und den Stand der Ermittlungen zu kennen, bevor eine Stellungnahme abgegeben wird. So lässt sich vermeiden, dass unbedachte Aussagen später gegen Sie verwendet werden.

Wie läuft ein Strafverfahren ab?

Ein Strafverfahren beginnt in der Regel mit einem Ermittlungsverfahren. Polizei und Staatsanwaltschaft sammeln Beweise und prüfen, ob ein strafbarer Vorwurf vorliegt. Danach entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt wird oder Anklage erhoben wird. Kommt es zur Anklage, folgt eine Gerichtsverhandlung, in der das Gericht über Schuld oder Unschuld entscheidet.

Wann sollte man einen Strafverteidiger kontaktieren?

Idealerweise so früh wie möglich. Bereits im Ermittlungsverfahren werden wichtige Weichen gestellt. Eine frühzeitige Verteidigung ermöglicht es, Akteneinsicht zu nehmen, Vorwürfe zu prüfen und mögliche Fehler in den Ermittlungen aufzudecken. In vielen Fällen lassen sich Verfahren schon in dieser Phase beeinflussen oder sogar beenden.

Kann ein Strafverfahren eingestellt werden?

Ja. Viele Strafverfahren werden bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt, wenn sich der Tatverdacht nicht bestätigt oder andere rechtliche Gründe vorliegen. Ziel der Verteidigung ist häufig, durch eine sorgfältige Analyse der Beweislage und juristische Argumentation eine solche Einstellung zu erreichen.

Was passiert bei einer Hausdurchsuchung?

Bei einer Hausdurchsuchung suchen Ermittlungsbehörden nach Beweisen. Betroffene sollten ruhig bleiben und keine spontanen Erklärungen abgeben. Wichtig ist, die Maßnahme zu dokumentieren und möglichst früh einen Strafverteidiger einzuschalten, der die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und der beschlagnahmten Gegenstände prüft.

Muss ich als Beschuldigter aussagen?

Nein. Beschuldigte haben ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht. Dieses Recht soll sicherstellen, dass niemand gezwungen wird, sich selbst zu belasten. Ob und wann eine Stellungnahme sinnvoll ist, sollte immer erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte entschieden werden.

„Strafverteidiger zu sein, ist für das DEFENSIO Team nicht nur ein Beruf, sondern eine Berufung. Darum stehen wir unseren Mandant:innen im Kampf gegen die scheinbar übermächtige Strafjustiz konsequent zur Seite.“.

Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht

Erfahrung Spezialwissen Vertrauen

Ihre Strafverteidiger

Christian Albrecht1

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Strafrecht und
Partner im Strafrecht

Christian Albrecht1

Prof. Dr. Sönke Gerhold

Fachanwalt für Strafrecht

Volljurist und Of Counsel und
Ordentliche Professur an der Universität Bremen

Prof. Dr. Sönke Gerhold